Schon wird vorgeschlagen zu prüfen, ob die öffentliche Empfehlung eines
Politikers, Wurmmitteln gegen Corona einzunehmen, strafrechtliche Folgen
haben sollte.
Herr Staatsanwalt, darf ich sie fragen,
gilt es nicht jene anzuklagen,
die „Wurm-Mitteln“ dem Volk empfohlen,
um sich „Corona“ nicht zu holen?
Herr Staatsanwalt, ist ihnen klar,
wie groß tatsächlich die Gefahr,
nachdem Personen schon verstorben,
dank „Wurmextrakt“, das sie erworben?
Herr Staatsanwalt, doch ja, ich weiß,
das Virus-Thema ist brandheiß.
Und leider auch Immunität
der Klage klar im Wege steht.
Herr Staatsanwalt, versteht mich doch,
als Bürger glaub ich immer noch,
wer sich so sonderbar gebärdet,
und Mitmenschen enorm gefährdet,
den sollten sie zumindest holen,
um ihm den Hintern zu versohlen,
wenn schon das Strafrecht untersagt,
dass man den „Missetäter“ klagt!