„Unschuldsvermutung!“

Die Worte „Unschuldsvermutung“ und „Vorurteil“ beherrschen
derzeit die Berichterstattungen.

Es gilt die Unschuld, wird gesagt,
wird man gerichtlich angeklagt.
Es gilt die Unschuld, wird geschrieben,
wenn in die Enge man getrieben,
weil man verdächtig sich gemacht,
und sich ins falsche Licht gebracht.

Es gilt die Unschuld! So ein Hohn!
In Wahrheit heißt der Hinweis schon,
dass man die Missetat begangen,
der Täter tunlichst zu belangen.

Und bis man vollends freigesprochen,
weil nachweislich man nichts verbrochen,
ist man stets hilflos und frustriert,
weil auch das Vorurteil regiert,
das liebend gerne angedacht,
und unverblümt ins Spiel gebracht!

Dies wird gefühlt in diesen Tagen.
Doch gilt die Unschuld! Nicht verzagen!

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