Nun ist es tot. Erwürgt. Geschändet!

Die Eltern des getöteten Kindes wollen den Staat klagen

Eltern haben sich entschieden:
Autorität wird streng gemieden.
Ihr Kind, so hatten sie erwogen,
es wurde schrankenlos erzogen.
Es konnte machen, was es wollte!
So machte es nicht, was es sollte!

Nun ist es tot. Erwürgt. Geschändet.
Sein Leben wurde jäh beendet!
„Entsorgt“, im Rasen abgelegt,
worüber man zu Recht erregt!

Die Eltern überlegen nun,
es wäre demnach opportun,
den Staat gerichtlich anzuklagen.
Delikt: Bewiesenes Versagen!

Herr Anwalt, bitte, seid nicht bös!
Ihr Ansinnen ist skandalös!
Die Absicht ist ein echter Jammer!
Was sagt hierzu die Anwaltskammer?

Der Bürger solle dafür zahlen,
wenn „Eltern“ protzig damit prahlen,
dass sie die Kinder nicht verletzen,
und ihnen keine Grenzen setzen!

Ihr Klagsbegehren stimmt mich bange!
Die Welt steht keinesfalls mehr lange!

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