Unbefangenheit!

Einem Strafrichter wird indirekt Befangenheit vorgeworfen.

Von der Justiz muss man verlangen,
dass ihre Richter unbefangen.
Denn nur mit Weste, blütenrein,
kann man im Strafrecht Vorbild sein!

In Wien gilt diese Regel nicht.
Dort urteilte im Strafgericht
ein Richter, den man angezeigt,
weil er zum Amtsmissbrauch geneigt.
Drum auch bestraft, disziplinär,
und das erfolgt, nicht lange her!
Wär ich der Richter, würd‘ ich passen,
und anderen den Vorsitz lassen.

Denn ist man tätig auch zu Recht:
Die Optik zeigt sich grottenschlecht!