Kronzeuge Schmid folgt nicht der Gerichtsvorladung
Ein Zeuge, sollte man doch meinen,
hat vor dem Richter zu erscheinen.
Doch ist ein Zeuge prominent,
weil ihn im Land ein jeder kennt,
dann gilt die gute Regel nicht,
für ihn ist Pünktlichkeit nicht Pflicht.
Er lässt den Richter Richter sein,
teilt sich Termine selber ein.
Nun wär es wirklich angebracht,
dass der Gerichtshof Ordnung macht,
und Prominente nicht verschont,
und seine Kompetenz betont,
durch die der Rechtsstaat präsentiert,
Vertrauen, Ordnung garantiert!