Das Berufungsgericht hat die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe für
einen ehemaligen Adeligen stark reduziert, womit er für das Tragen
einer „Fußfessel“ in Frage kommt.
He Leute, darf das wirklich sein,
jetzt sperrt man schon den Adel ein?
Ist denn die Nachricht wirklich wahr,
bloß weil man etwas untreu war?
Doch nein, vom “Häfen” keine Spur!
Man trägt dezent die Fessel nur,
die schon so viele Menschen ziert,
und liebend gern getragen wird.
Ins “Häfen” wird nur der gesteckt,
der größtes Aufsehen erregt,
weil er – ihn soll der Teufel holen! –
aus Not ein lahmes Huhn gestohlen!